Kelleräcker Widen

Kelleräckerstrasse 26 - 42, 8967 Widen

Fragen und Antworten

Zur Sanierung

Warum wird saniert?
Nach 40 Jahren genügt die Immobilie verschiedenen Anforderungen nicht mehr und muss saniert werden, damit sie ihren Wert behält. Zu diesen Anforderungen gehören unter anderem Normen zum Brandschutz, Absturzsicherheit und Haustechnik.

Was bedeutet Gesamtsanierung?
Gesamtsanierung bedeutet, dass einerseits auf verschiedenen Ebenen erneuert wird und andererseits die Eingriffstiefe sehr hoch ist.

Was sind die Schwerpunkte der Sanierung?
Neben der Erfüllung neuer Normen geht es vor allem darum, die Gebrauchstauglichkeit für die nächsten 30 Jahre sicherzustellen. Es erfolgt eine ökologisch nachhaltige Sanierung bestehend aus Isolation, neuen Formen der Strom- und Wärmeerzeugung, Ersatz der Fenster und Türen und ein Einbau von PV-Anlage.

Wann wird saniert?
Die Sanierung ist von April 2024 bis Ende 2025 geplant.

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Zu den Mietverhältnissen

Wie werden die Mietenden informiert?
Die erste Mieterinformation hat bereits stattgefunden. Die Mieterinnen und Mieter werden regelmässig über neue Termine, Angebote und Meilensteine schriftlich oder persönlich informiert. Alle relevanten Informationen werden zusätzlich auf der Webseite veröffentlicht.

Werden die Mietverhältnisse gekündigt?
Ja, es werden alle Mietverhältnisse (inkl. Bastelräume und Parkplätze) gekündigt, da die Eingriffstiefe keine Sanierung im bewohnten Zustand ermöglicht.

Wann werden die Kündigungen ausgesprochen?
Die konkreten Fristen sind vom Verlauf des Bewilligungsverfahrens abhängig. Es werden alle Kündigungen zeitgleich ausgesprochen. Der späteste Auszugstermin variiert jedoch.

Welche Wohnungen sind in den jeweiligen Etappen betroffen?
Die 1. Etappe betrifft die Wohnungen der Adressen Kelleräcker 38, 40 und 42. Die 2. Etappe betrifft die Wohnungen der Adressen Kelleräcker 26-36.

Was wird den Mietenden erleichternd angeboten?
Die Mieterschaft wird frühzeitig informiert. Die Kündigungsfristen werden ab Erhalt der Baubewilligung auf einen Monat verkürzt. Die Wohnungsabgabe wird erleichtert: Es reicht, die Wohnung besenrein zu verlassen. Die Mieterinnen und Mieter werden bei anderen Helvetia-Immobilien bevorzugt behandelt. Es besteht die Möglichkeit, von der 2. Etappe in die 1. Etappe umzuziehen und umgekehrt. Das Angebot ist jedoch auf 21 Wohnungen begrenzt. Ein Etappen-Umzug wird von der Helvetia komplett bezahlt.

Werde ich als aktuelle Mietende nach der Sanierung bevorzugt behandelt?
Ja, aktuelle Mietende haben die Möglichkeit, von der 2. Etappe in die 1. Etappe umzuziehen und umgekehrt. Sie werden bei einer Bewerbung bevorzugt behandelt.

Werden ältere Mietende seitens Gemeinde bei der Wohnungssuche unterstützt?
Dies ist aktuell nicht vorgesehen. Konkrete Anfragen müssen direkt an die Gemeinde gestellt werden.

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Zu den sanierten Wohnungen

Wann sind die sanierten Wohnungen bezugsbereit?
Die Fertigstellung für die 1. Etappe ist im Ende 2024 vorgesehen. Die 2. Etappe soll ende 2025 fertig sein.

Wird es Ladestationen für Elektroautos und -velos geben?
Ja, es wird Ladestationen geben.

Wie wird der Zugang zum Veloraum gesichert?
Jeder Raum ist nur mit einem entsprechenden Schlüssel zugänglich. Weitere Sicherheitsaspekte werden noch geprüft.

Wird es eine Entkalkungsanlage geben?
Eine Entkalkungsanlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, wird jedoch geprüft.

Wird es einen Lift geben?
Nein. Dieser Plan wurde verworfen, da beim Bau eines Lifts die Zimmergrösse reduziert werden müsste und der Liftzugang zur Tiefgarage nicht möglich gewesen wäre.